Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) als Privatliquidation. Alle Rezepte werden als Privatrezept erstellt.

Die privaten Krankenversicherungen sowie die abgeschlossenen Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen in der Regel, je nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe. Beihilfeberechtigte können einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen erstattungsfähiger Leistungen stellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen schließen im Regelfall eine Erstattung der Heilpraktikerbehandlung aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beteiligung an den entstandenen Kosten zu stellen, der in Einzelfällen (z.B. bei Patienten, die bereits mehrere Therapieformen ohne erkennbare Besserung absolviert haben) bewilligt wird oder eine Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen.

Hierfür zahlen Sie pro Monat einen zusätzlichen Beitrag und können so eine Abdeckung für Heilpraktikerleistungen erreichen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung.

Einzelne gesetzliche Versicherungen wie aktuell z.B. die IKK Südwest erstatten bis zu einem Höchstbetrag von 150 €, bzw. 300 € p.a., je nach Versicherungsart. Bei der IKK Südwest sind wir entsprechend zugelassen.

Als Privatpatient können Sie die Rechnungen direkt bei Ihrem Versicherer einreichen, wenn Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind.